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Aktuelles

CONVOTIS Köln als der zentrale IT-Dienstleister unserer Kanzlei hat am 21.11.23 frühmorgens festgestellt, dass eine organisierte kriminelle Gruppe in die Server eingedrungen ist und eine fortgeschrittene Schadsoftware installiert hat.
Nachdem dies bemerkt wurde, hat CONVOTIS unverzüglich sämtliche…

Wenn Sie ein Grundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußern, müssen Sie die Wertveränderung als Gewinn bzw. Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern.

Arndt & Eslinka Partnerschaftsgesellschaft, Luisenstraße 32, 53129 Bonn

Zweigniederlassung: Albin-Köbis-Str. 8, 51147 Köln